> Der Wohnungsbezug

Sie sind nicht verpflichtet, bestehende Einrichtungen vom Vormieter zu übernehmen. Kaufen Sie nur, was Sie auch wirklich brauchen können! Erstellen Sie in den ersten Tagen ein ausführliches Antrittsprotokoll.

Formular beim Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband erhältlich: www.mieterverband.ch

Notieren Sie sorgfältig alle Mängel, die Sie in der neuen Wohnung entdecken – auch Kleinigkeiten wie Kratzspuren, fehlende Tablare, schlecht schliessende Türen/Fenster, Wasserflecken auf dem Parkett etc. (Nebenräume nicht vergessen!) Stellen Sie diese Mängelliste dem Vermieter innert 10 Tagen eingeschrieben zu und verlangen Sie eine gegengezeichnete Kopie, die Sie dann achtsam aufbewahren sollten – spätestens bei der Kündigung ist Ihnen das Antrittsprotokoll von Nutzen!

Umbau-Pläne?

Falls Sie in Ihrer neuen Wohnung bauliche Veränderungen planen, wie z. B. Wände herausbrechen, neue Wände einziehen, Bodenbeläge erneuern etc., so müssen Sie beim Vermieter ausdrücklich und schriftlich eine Bewilligung einholen. Eventuell ist dieser auch mit einer Kostenaufsplittung einverstanden oder sieht Ihren Aufwand zumindest als Wertvermehrung an. Andernfalls kann es Ihnen passieren, dass der Vermieter beim Ausziehen die Wiederherstellung des Urzustandes verlangt.

Information

Wer umzieht, auszieht oder zusammenzieht, wird mit vielen Fragestellungen konfrontiert, die nicht einfach Ansichtssache sind, sondern nach klaren, rechtlichen Grundlagen gehandhabt werden müssen. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband stellt Interessierten eine Reihe themenbezogener Broschüren, Merkblätter und praktischer Formulare zur Verfügung, welche vielfältige Fragen rund ums Mieten und Wohnen beantworten. Bestellen Sie diese per E-Mail (info@mieterverband.ch), per Telefon (043 243 40 41)
oder Fax (043 243 40 41).

Merkblätter gratis (+ Porto)

  • Mietrechtliche Fristen und Termine
  • Keine Angst vor der Schlichtungsbehörde
  • Die erste Wohnung
  • Haustiere in der Mietwohnung
  • Was MieterInnen über das Mietzinsdepot wissen müssen
  • Wohnungsreinigung beim Umzug durch ein Reinigungsinstitut

Formulare Fr. 4.00 (+ Porto)

  • Mängelliste und Wohnungsabnahmeprotokoll
  • Mietvertrag
  • Untermietvertrag

Broschüren Fr. 8.00 (+ Porto)

  • Problemlos zügeln
  • Abschluss eines Mietvertrages
  • Mängel an der Mietsache
  • Heiz- und Nebenkosten
  • Der vorzeitige Auszug
  • Kündigung
  • Auszug und Einzug
  • Bewertungen von Einrichtungen (mit Lebensdauertabelle)
  • Wie darf ich meine Mietwohung verändern?
  • Gemeinsames Wohnen, Untermiete

Rechtsauskünfte Fr. 3.70 / Min. 09.00 – 15.00 Uhr. Die Hotline des Schweizerischen Mieterinnen und Mieterverbandes hilft Ihnen bei rechtlichen Auskünften weiter.

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